Beratung
und Kosten

 

„Ihre Zahngesundheit ist uns wichtig“

Bei uns erhalten Sie eine persönliche und individuelle Beratung. Wir nehmen uns Zeit! Transparenz und fundierte Aufklärungsarbeit ist uns bei der Beratung besonders wichtig. Mit viel Erfahrung, wissenschaftlicher Expertise und modernen Behandlungsmethoden begleiten wir Sie auf dem Weg zu ihrem besten Lächeln. Bei uns steht immer der Patient im Mittelpunkt.

Wenn auch Sie Interesse an einem Erstberatungsgespräch haben, rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin.

Besteht Behandlungsbedarf, erstellen wir die Planungsunterlagen wie Modelle, Röntgenbilder und Fotos. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie dann bei einem persönlichen Gespräch einen Heil- und Kostenplan, den wir bei Ihrer Krankenkasse zwecks Kostenübernahme einreichen. Ist der Plan genehmigt, kann mit der Behandlung begonnen werden.

Sie müssen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % zunächst selbst leisten. Wird die Behandlung ordnungsgemäß beendet, erstattet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse diesen Betrag zurück. Die Antragsstellung muss vor dem 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Versicherung bewilligt worden sein. Bei schweren Kieferanomalien und Syndromen wird die Behandlung auch nach dem 18 Lebensjahr (zum Zeitpunkt der Antragsstellung) von der Kasse bezahlt. In der Regel findet in solchen Fällen eine kombiniert kieferorthopädisch/chirurgische Behandlung statt.

Sie erhalten von uns alle 3 Monate eine Rechnung, in der die erbrachten Leistungen niedergeschrieben sind und daraus errechnet sich Ihr Eigenanteil von 20 % bzw. 10 %. Bitte heben Sie diese Rechnung gut auf, um Sie später bei der Krankenkasse zwecks Rückerstattung vorzulegen.


Gesetzlich oder Privat

Als gesetzlich versicherter Patient haben sie ebenfalls Anspruch auf die Vorzüge einer Privatbehandlung. Wir erklären gern die Unterschiede zwischen den gesetzlichen und den privaten Leistungen.

Gesetzlich: Laut §12 Abs. 1 des SGB V müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Beginn der Behandlung darf erst erfolgen, wenn ein ausreichendes Maß der Zahn- bzw Kieferfehlstellung erreicht und ein entsprechender Behandlungsplan genehmigt ist. Das bedeutet Verzögerung und eventuelle. Gutachterverfahren. Art und Umfang der Behandlung wird durch Richtlinien und Gesetze bestimmt. Sonderwünsche und Neuheiten dürfen nicht angewandt werden, da diese das Maß an ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich überschreiten würde.

Privat: Optimierte Diagnostik und Behandlungsplanung (klinische Funktionsanalyse, Montage im Artikulator, computergestützte Behandlungssimulation). Statt großer Metallbrackets können zahnfarbene Keramikbrackets verwendet werden sowie High-Tech-Drähte aus der Weltraumtechnologie oder beispielsweise unsichtbare Brackets, die auf die "Rückseite" der Zähne geklebt werden, die sogenannte Lingualtechnik. Um Nebenwirkungen auszuschließen erfolgt in diesem Rahmen eine gründliche Kariesdiagnostik und Prophylaxe.

Die Beihilfe orientiert sich an den gesetzlichen Parametern.

Weiterführende Informationen zum kieferorthopädischen Indikationssystem.


Zahnzusatzversicherung

Da ständig neue Zahnzusatzversicherungen auf den Markt kommen, gewinnt die Patientenbewertung immer mehr an Bedeutung. Unter www.waizmanntabelle.de finden Sie über 3.000 Bewertungen und Erfahrungsberichte zum Thema Zahnzusatzversicherung.